Mietbedingungen

Juist // Haus Rosengang // Ferienwohnung Traumblick

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

a) Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung eines Appartements durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter an den Gast schriftlich (auch per E-Mail) erfolgt ist.

b) Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters.

2.

a) Die Preise für die Ferienwohnung bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.

b) Alle angegebenen Preise in Verträgen verstehen sich inklusive ges. Mehrwertsteuer.

3.

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Ferienwohnung am Anreisetag ab spätestens 15 Uhr bereitgestellt.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr vom Gast zu räumen. Das Reisegepäck kann bis zur endgültigen Abreise im Hausflur abgestellt werden.

4.

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen der dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

5.

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten zur Einsichtnahme aus.

6.

a) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine  Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt:

bei Rücktritt bis 45. Tag vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises

bei Rücktritt bis 35. Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

danach und bei Nichterscheinen: 90% des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

b) Im Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger, vom Vermieter nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden eine Anspruch (z. B. auf Schadensersatz) zusteht.

c) Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Entsprechend der möglichen Weitervermietung reduziert sich die Ausfallszahlung des Gastes um die Tage, an denen die bestellte Ferienwohnung weitervermietet werden konnte.

 

7.

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages oder der Mietbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht